Seit 01.04.2017 gilt in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV genannt. Dazu war es erforderlich, sich eine Signaturerstellungseinheit von einem der von uns unterstützten Anbieter (GlobalTrust und A-Trust) zu besorgen. Mit dieser Signaturerstellungseinheit – bestehend aus einer Chipkarte mit einem Zertifikat und einem USB-Stick oder einem Kartenlesegerät – werden Ihre Belege rechtssicher signiert. Optional konnten Sie bei der Bestellung eine Garantie für den Austausch der Karte bei gesetzlichen Änderungen oder technischem Defekt dazunehmen, bei A-Trust 5 Jahre, bei GlobalTrust 3, 5 oder 10 Jahre.
Was bedeutet das?
Bei vielen Registrierkassenbesitzern läuft demnächst das Zertifikat ab – bei A-Trust hat es eine Gültigkeit von 5 Jahren, bei GlobalTrust adäquat zur Garantie, deswegen möchten wir Sie in diesem Newsletter darüber informieren, was das für Sie bedeutet.
Das Gesetz sieht vor, dass „eine Verwendung des Zertifikates über das Ende seiner Gültigkeit hinaus“ zulässig ist, „sofern der im Zertifikat vorhandene Signaturalgorithmus als sicher gilt“.
Was ist zu tun?
Sie müssen nichts tun. Ihre Signaturerstellungseinheit darf weiterverwendet werden, allerdings besteht kein Garantieanspruch mehr. Einzig eine Aktivierung an einer neuen Registrierkassa bzw. eine Wiederanmeldung einer Kassa bei Saisonbetrieben ist damit nicht mehr möglich. In diesen Fällen müssen Sie eine neue Signaturkarte bestellen.