Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Hierbei handelt es sich um ein Gesetz zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme, wie beispielsweise Kassensysteme im Geschäftsverkehr, in Deutschland. Die Verordnung wurde 2020 zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen in Unternehmen eingeführt. So sollen Barumsätze (Bargeld, Kartenzahlung, Gutscheine), wenn diese durch elektronische Aufzeichnungssysteme erfasst werden, gegen Manipulationen geschützt werden. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems.
Beleg Einzelaufzeichnungspflicht
Jede Kassenbewegung ist unmittelbar zu protokollieren und speichern.
Spontane Kassen-Nachschau durch Finanz
Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und Buchungen.
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung
Cloud-Lösung oder Hardware mit Sicherung, Speicherung und Schnittstelle.
Ende Nichtbeanstandungsregelung für TSE
Technisch notwendige Anpassungen und Aufrüstungen sind durchzuführen.
Ende Übergangsfrist nicht aufrüstbare Kassen
Für Kassen die zwischen 25.11.2010 und 01.01.2020 gekauft wurden.
TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Start zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung für Taxiunternehmen.
Meldemöglichkeit für Aufzeichnungssysteme
Die eingesetzten elektronischen Systeme können gemeldet werden.
Start Meldepflicht für Aufzeichnungssysteme
Entsprechende elektronische Systeme müssen gemeldet werden.
Ende Nichtbeanstandungsregelung TSE für
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Tipps und Infos
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