Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV)

Seit dem 01. April 2017 gilt in Österreich die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV), die für alle Registrierkassen eine verpflichtende Sicherheitseinrichtung vorschreibt. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Signaturkarte und einem Kartenleser und dient dem Schutz vor Manipulationen an den aufgezeichneten Kassendaten. Der gesetzlich vorgeschriebene Manipulationsschutz wird auf jedem Beleg durch einen QR-Code sichtbar gemacht und sorgt so für mehr Transparenz und rechtliche Absicherung im Geschäftsalltag.

Tipps und Infos

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Ablauf der Bescheinigung für RKSV-Signaturkarten ACOS-ID 2.1

Die technischen Anforderungen an die Signaturerstellungseinheit (§12 RKSV) sieht den Einsatz von qualifizierten Zertifikaten vor. Für den Einsatz der Signaturkarten ist eine spezielle Hardware (QSCD) erforderlich. Ein Widerruf zur Bescheinigung der QSCD bedeutet, dass diese nicht mehr den Anforderungen entspricht. Die erforderlichen Bescheinigungen für RKSV-Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 laufen am 7. Juni 2025 aus und werden nicht verlängert. Grund hierfür ist eine Sicherheitslücke im verwendeten Infineon-Chip, bekannt als „EUCLeak“. Diese Schwachstelle führte dazu, dass die zuständige französische Konformitätsbewertungsstelle die Zertifizierung für diesen Chip nicht verlängert.​ Aufgrund der kurzen Übergangsfrist zwischen Ablauf der alten und Verfügbarkeit der neuen Karten, wird es laut BMF möglich sein, ACOS-ID 2.1 Signaturkarten auch über den 7. Juni 2025 hinaus weiterzuverwenden, wenn die rechtzeitig erfolgte Vorbestellung nachgewiesen werden kann.

Betroffene Unternehmen sollten folgende Schritte unternehmen: 
1. Identifikation des Kartentyps: Überprüfen Sie, ob Ihre derzeit verwendete Signaturkarte vom Typ ACOS-ID 2.1 ist.​
2. Planung des Kartentauschs bzw. Vorbestellung: Sollte Ihre Karte betroffen sein, organisieren Sie rechtzeitig die Vorbestellung und den Austausch gegen eine aktuelle Signaturkarte, um die gesetzlichen Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) weiterhin zu erfüllen.
 
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden gerne bei der Identifikation und dem rechtzeitigen Austausch der Signaturkarten. Signaturkarten des Typs ATOS CardOS 5.3 sind von dieser Maßnahme derzeit nicht betroffen und können voraussichtlich bis Mai oder Juni 2027 weiterhin verwendet werden.​ Online- sowie HSM-Lösungen sind ebenfalls nicht von der Sicherheitslücke betroffen.​ Um einen reibungslosen Betrieb Ihrer Registrierkasse sicherzustellen und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, empfehlen wir, den Austausch der betroffenen Signaturkarten frühzeitig einzuplanen.
 
Mit ViPOS sind Sie auch in Zukunft bestens aufgestellt: Unsere Kassenlösung erfüllt laufend alle rechtlichen Anforderungen der RKSV, wird regelmäßig aktualisiert und ist auf Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbereitet. Egal ob Signaturkartenwechsel, FinanzOnline-Meldungen oder neue Vorschriften – mit ViPOS bleiben Sie automatisch rechtskonform und auf dem neuesten Stand. Für Fragen zur Umstellung oder zum Einsatz aktueller RKSV-Funktionen mit ViPOS stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Unsere Kassenlösung entspricht garantiert allen gesetzlichen Anforderungen in Österreich und wird laufend aktualisiert. So können Sie sich auf eine rechtssichere Anwendung verlassen. Auch für die Kassensicherheitsverordnung in Deutschland und für internationale Fiskalisierungen ist ViPOS bestens gerüstet.

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